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Die All in one Datenschutzlösung
Mit unserem zertifizierten Expertenteam bieten wir Unternehmen umfassende Beratung zum Datenschutz
1000+ Firmenkunden in Deutschland und Europa
Team von 40+ Datenschutzexperten
DEKRA- und TÜV-zertifizierte Experten
Was ist ein externer Datenschutzbeauftragter (externer DSB)?
Ein externer Datenschutzexperte ist ein externer Dienstleister, der von einem Unternehmen als verantwortliche Person für den betrieblichen Datenschutz benannt wird. Es handelt sich also – anders als bei einem internen Datenschutzbeauftragten – nicht um einen Mitarbeiter des Unternehmens.
Laut Definition des Wirtschaftslexikons ist ein Datenschutzbeauftragter „eine Person, die die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften zu überwachen hat“. Geschieht dies in einem Unternehmen, so ist vom betrieblichen Datenschutzbeauftragten die Rede. Dieser muss von jedem Unternehmen besetzt werden, in dem mindestens zehn Mitarbeiter ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betraut sind. Ob die Bestellung des DSB intern oder extern realisiert wird, kann jedes Unternehmen selbst entscheiden.
Diese umfangreiche und komplexe Position kann zwar von einem internen Mitarbeiter übernommen werden. Der entsprechende Mitarbeiter muss jedoch über eine entsprechende Ausbildung sowie Zertifizierung verfügen und von seiner eigentlichen Tätigkeit freigestellt werden. Der externe Datenschutzbeauftragte wird im Rahmen eines Dienstleistungsverhältnisses für ein Unternehmen tätig und kann somit die Aufgabe des betrieblichen Datenschutzbeauftragten übernehmen.
Umfassende Beratung im Bereich Datenschutz - wir stehen Ihnen zur Seite!
Unsere externen Datenschutzbeauftragten beraten Sie umfassend zu allen datenschutzrechtlichen Fragen, damit Sie die Herausforderungen, mit welchen sich Ihr Unternehmen konfrontiert sieht, problemlos meistern können. Dies ist seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) relevanter denn je - denn die DSGVO regelt den Datenschutz nun europaweit und setzt neue Maßstäbe im Umgang mit personenbezogenen Daten.
Mit Einführung der sogenannten „Rechenschaftspflicht“ (Art. 5 Abs. 2 DSGVO) muss der Verantwortliche eines Unternehmens jederzeit in der Lage sein, die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regelungen nachzuweisen. Dies führt zu weitrechenden Dokumentationspflichten des Unternehmens.
Als externer Datenschutzbeauftragter unterstützen wir Ihr Unternehmen in ganz Deutschland.
Externer Datenschutzbeauftragter
Wir stellen zertifizierte externe Datenschutzbeauftragte (TÜV, DEKRA) mit Fachexpertise samt interdisziplinärem Expertenteam: Die fortlaufende Schulung eigener Mitarbeiter entfällt, interne Ressourcen können freigehalten werden.
Optimale Beratung
Optimale Beratung zur aktuellen Gesetzeslage: Unsere Berater sind durch kontinuierliche Weiterbildung zu datenschutzrechtlichen Themen stets auf dem neusten Stand und unterstützen Ihr Unternehmen mit ihrem Fachwissen.
Zertifizierte Spezialisten
Unsere Datenschutzexperten und externen Datenschutzbeauftragten sind erfahrene Juristen, IT-Spezialisten und Branchenkenner, die neben Fachwissen langjährige Praxiserfahrung mitbringen.
Datenschutzrechtliche Absicherung
Ihr externer Datenschutzbeauftragter unterstützt Sie dabei, Datenschutzvorgaben sicher und pragmatisch umzusetzen und das Risiko von Bußgeldern und Beschwerden zu minimieren.
Übernahme der Auskunfstpflichten
Unsere externen Datenschutzbeauftragten übernehmen die Auskunftspflichten, während Sie ungestört Ihrem Tagesgeschäft nachgehen können.
Transparente Kostenstruktur
Mit der Auswahl Ihres individuellen Leistungspakets haben Sie alle Kosten transparent im Überblick. Sie haben keine versteckten Kosten zu befürchten.
Mit meiner fundierten Erfahrung in der operativen Unternehmensberatung helfe ich Ihnen dabei, die Vorgaben der DSGVO pragmatisch umzusetzen.
Ralf Wankelmuth
(zertifizierter Datenschutzbeauftragter & Geschäftsführer)
Wir stehen ihnen zur Seite
Ein externer Datenschutzbeauftragter lässt sich anhand verschiedener Faktoren von einem internen Datenschutzbeauftragten differenzieren. Neben den anfallenden Kosten spielen auch folgende Punkte eine Rolle:
Kompetenz: Ein externer Datenschutzbeauftragter ist bereits von Vertragsstart an zertifiziert und kann sofort abrufbare Fachkunde nachweisen. Sein Wissen im Datenschutzrecht ist stets auf dem neuesten Stand und sichert dadurch eine hohe Beratungskompetenz. Zur Ausübung seiner Tätigkeit muss er neben dem Datenschutzrecht auch mit weiteren Gesetzen wie dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und dem Telemediengesetz (TMG) sowie benachbarten Bereichen des IT-Rechts vertraut sein. Ein externer Datenschutzbeauftragter arbeitet praxisorientiert, effizient und ist für das Unternehmen jederzeit verfügbar.
Haftung: Ein interner Datenschutzbeauftragter haftet mit der sogenannten beschränkten Arbeitnehmerhaftung. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer lediglich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in vollem Umfang haftet. Bei leichtester Fahrlässigkeit scheidet eine Haftung des internen DSB aus.
Kündigung: Ein externer Datenschutzbeauftragten steht unter keinem besonderen Kündigungsschutz. Vielmehr kann das Vertragsverhältnis fristgerecht beendet werden.
Was zeichnet den externen DSB aus?
Wir beantworten Ihnen alle Fragen zum externen Datenschutzbeauftragten
Diese 8 Qualitätsmerkmale sollte Ihr externer Datenschutzbeauftragter mitbringen – Checkliste für einen externen Datenschutzbeauftragten
Ein Datenschutzbeauftragter (DSB) hat eine sehr verantwortungsvolle und komplexe Aufgabe. Wenn Sie sich dazu entschlossen haben, einen externen DSB hinzuzuziehen, um in Ihrem Unternehmen Datenschutz auf höchstem Niveau gewährleisten zu können, sollten Sie bei der Auswahl auf folgende 8 Qualitätsmerkmale achten:
Qualifikation: Natürlich sollte eine Datenschutzberatung von zertifiziertem Personal ausgeführt werden. Für den Datenschutz relevante Zertifikate werden z.B. vom TÜV, DEKRA oder der GDD ausgestellt.
- Qualifikation: Natürlich sollte eine Datenschutzberatung von zertifiziertem Personal ausgeführt werden. Für den Datenschutz relevante Zertifikate werden z.B. vom TÜV, DEKRA oder der GDD ausgestellt.
- Spezialisierung: Nur wenige können alles und ähnlich wie im Restaurant gilt auch für einen externen DSB der Grundsatz „Weniger ist häufig mehr“. Wenn ein kleiner Anbieter Datenschutzberatung für alle möglichen Branchen und Unternehmen in jeder Größe verspricht, sollte das in Ihnen zumindest eine gesunde Skepsis wecken.
- Versicherungsschutz: Externe DSB haften grundsätzlich mit ihrem gesamten Privatvermögen für die Richtigkeit ihrer Beratungstätigkeit. Ist kein Versicherungsnachweis erbringbar, signalisiert Ihnen das eine mangelnde Seriosität des Anbieters.
- Glaubwürdige Preise: Günstige Preise sind nur durch eine hohe Automatisierung durch entsprechende Software anbietbar. Vergleichen Sie Preise und überlegen Sie sich, ob Ihnen die versprochenen Leistungen zum angegebenen Preis glaubwürdig erscheinen.
- Referenzen: Genauso wie Sie z.B. auf Amazon Kundenrezensionen lesen können, bevor Sie etwas kaufen, sollten Sie auch die Kundenzufriedenheit der Datenschutzberatung prüfen. Öffentliche Bewertungen findet man im Internet zu fast jedem Unternehmen.
- Mitgliedschaft in Datenschutz-Verbänden: Die Mitgliedschaft in einem branchenspezifischen Verband oder Verein zeigt Engagement und die Verankerung im Berufsfeld.
- Seriöse Website: Die Website ist das Aushängeschild einer Firma und sagt deshalb viel aus. Wirkt die Website professionell und transparent? Sind Datenschutzrichtlinien auch auf der eigenen Homepage konsequent umgesetzt (z.B. Consent-Management für die Zustimmung zum Einsatz von Tracking Tools)? Bietet die Website Informationen, die die Kompetenz des Unternehmens zeigen?
- Kundenservice: Wenn Sie sich dazu entschieden haben, mit einem Unternehmen Kontakt aufzunehmen, achten Sie unbedingt darauf, wie Sie behandelt und beraten werden. Gibt Ihnen der Kundenservice ein ungutes Gefühl, weil Sie etwa den Eindruck haben, dass Ihnen Leistungen aufgedrängt werden oder ist die Firma gar schwierig zu erreichen, raten wir dazu, von Ihrer Wahl Abstand zu nehmen und weiterzusuchen.
Wir arbeiten mit dem Rechtsanwalt Thomas Dahmen zusammen
Ablauf einer Datenschutzberatung
1. Erstanylyse
Die Erstanalyse beinhaltet die Erfassung, Analyse und Bewertung von allen datenschutzrelevanten Prozessen in Ihrem Unternehmen mit abschließender Berichterstattung.
2. Umsetzung
Nach erfolgter Bestellung unseres externen Datenschutzbeauftragten wird dieser Sie vor Ort, auf Grundlage der Ergebnisse aus der Erstanalyse, beim Aufbau eines gesetzeskonformen Datenschutzkonzeptes beraten und unterstützen
3. Laufende Betreuung
In der laufenden Betreuung stehen wir Ihrem Unternehmen als externer Datenschutzbeauftragter stets in allen Angelegenheiten rund um das Thema Datenschutz und Datensicherheit zur Seite.
Ralf Wankelmuth
Auf dem Brouch 7
57635 Mehren
Unternehmensberatung
Datenschutzbeauftragter
info@datenschutz-wankelmuth.de